Wenn Sie in Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit für folgende Einzelmaßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Der Kreditbetrag beträgt in bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss zum Kredit beträgt bis zu EUR 10.000 pro Wohneinheit.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Antragsberechtigt sind:
Bei der Antragstellung müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
und für Darlehen über EUR 25.000 müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
Die Bestätigungen erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten
entfällt
Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
3 bis 5 Tage
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
zuständig: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe