Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
keine
Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.
keine
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr (mit und ohne Termin)
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr (mit und ohne Termin)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe