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Verwaltungsleistung

Einsicht in das Güterrechtsregister

Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.

Formulare

Keine


Ausführliche Beschreibung

Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • evtl. Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Einsicht ist gebührenfrei.
  • Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).

Wie ist der Ablauf?

Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin beim Amtsgericht, in dem die Eintragung erfolgt ist..

Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Ein Antrag wird i.d.R. innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
  • Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Amtsgericht, bei dem die Eintragung im Güterrechtsregister erfolgt ist

Ihr Ansprechpunkt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Einsichtnahme ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§§ 58 ff FamFG).

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

25.09.2020

Amtsgericht Prenzlau

Straße:
Baustrasse 37
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
+49 398 48610
Fax:
+49 398 4861300
E-Mail:
verwaltung@agpz.brandenburg.de
Bemerkung
(Keine Rechtssachen!)
WWW Adresse:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-prenzlau/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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