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Verwaltungsleistung

Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung

Mitteilungen über festgestellte Mängel an überwachungsbedürftigen Anlagen richten Sie als zugelassene Überwachungsstelle an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

Formulare

Formulare: keine (formlos)

Onlineverfahren möglich: ja, per E-Mail

Schriftform erforderlich: ja, bei der Prüfbescheinigung

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Haben Sie als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜSt) bei einer Prüfung Mängel, die Beschäftigte oder andere Personen gefährden können festgestellt, so haben Sie dies dem LAVG unverzüglich mitzuteilen.

Haben Sie bei einer Prüfung sicherheitserhebliche Mängel festgestellt, haben Sie für deren Beseitigung eine angemessene Frist zu setzen. Die Abstellung dieser Mängel kontrollieren Sie unverzüglich nach Ablauf dieser Frist. Wurden sicherheitserhebliche Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt, so haben Sie dies dem LAVG unverzüglich mitzuteilen.

Die vom LAVG nachgefragten Auskünfte übermitteln Sie.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Feststellung von sicherheitserheblichen Mängeln für Beschäftigte oder andere Personen
  • Feststellung von sicherheitserheblichen Mängeln, die nicht oder nicht vollständig abgestellt wurden

Welche Unterlagen benötige ich?

Prüfbescheinigung mit Angabe der sicherheitserheblichen Mängel

Wie ist der Ablauf?

Wenn Sie bei Ihrer Prüfung sicherheitserhebliche Mängel an überwachungsbedürftigen Anlagen festgestellt haben, zeigen Sie dies unverzüglich schriftlich an:

  • Senden Sie Ihre Prüfbescheinigung als E-Mail an das LAVG ( lavg.zues-meldungen@lavg.brandenburg.de ).
  • Gleichzeitig setzen Sie eine Frist, bis wann die Mängel beseitigt sein sollen.
  • Sie kontrollieren die Beseitigung der Mängel unverzüglich nach Ablauf dieser Frist.
  • Senden Sie dem LAVG unverzüglich eine E-Mail, wenn die Mängel nicht oder nicht vollständig beseitigt wurden.

Welche Fristen gibt es?

Mitteilungsfrist: unverzüglich nach Feststellung

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Arbeitsschutz“

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

07.09.2020

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Adressart:
Adresse
Straße:
Horstweg 57
PLZ Ort:
14478 Potsdam
Adressart:
Adresse
Straße:
Postfach 90 02 36
PLZ Ort:
14469 Potsdam
Telefon:
0331 8683-444
Fax:
0331 27548-1800
Bemerkung
(Fax an Email)
WWW Adresse:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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