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Verwaltungsleistung

Bestattung Durchführung Seebestattung

Um eine Bestattung in der Urne durchzuführen, muss vieles beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Vergleichen Sie auch die Ausführungen unter „Bestattung- Durchführung“.

Ausführliche Beschreibung

Die Feuerbestattung setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich der Einäscherung der verstorbenen Person und der anschließenden Beisetzung der Urne mit der Totenasche.

Eine Seebestattung ist nur erlaubt, wenn dies die verstorbene Person gewünscht hat und dem andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Eine Seebestattung ist nur in Hoher See und nicht in brandenburgischen Gewässern erlaubt.

Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau erforderlich.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Durchführung der beiden Leichenschauen, das gilt nicht für Fehlgeburten,
  • Beurkundung des Sterbefalls,
    • bei Totgeburten ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen
    • bei Fehlgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich Datum, Umstand der Fehlgeburt und Name und Anschrift der Mutter ergeben,
  • Ablauf der Wartefrist oder Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde, die Beisetzung vor Ablauf der Wartefrist durchzuführen,
  • Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle, sofern nicht eine Seebestattung stattfindet.

Die weiteren Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Bestattungsinstitut.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sterbeurkunde oder ein Nachweis des zuständigen Standesamtes, dass die Beurkundung zurückgestellt worden ist.

Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde oder Kirche, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen mindestens Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschauen (nicht bei Fehlgeburten),
  • die Beurkundungen,
  • die Einäscherung,
  • den Sarg,
  • die Urne,
  • die Überführung,
  • die Beisetzung auf Hoher See,
  • das Bestattungsunternehmen.

Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an, z.B. für die Trauerhalle, die Person, die die Trauerrede hält, Bewirtung etc).

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig und bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs, auf dem die Beisetzung erfolgen soll, zu erfragen.

Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.

Wie ist der Ablauf?

Beauftragen Sie schnell ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Durchführung einer gesetzeskonformen Beisetzung. Dieser kümmert sich um alles Weitere.

Welche Fristen gibt es?

Die Einäscherung ist innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen. Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis) kann eine frühere Einäscherung aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Einäscherung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ordnungsämter der Landkreise / kreisfreien Städte (§ 36 Abs. 1 BbgBestG)

Ihr Ansprechpunkt

Bestattungsunternehmer

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 24

Fachlich freigegeben am

28.05.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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