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Verwaltungsleistung

Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

 Richtlinie der Stadtverordnetenversammlung zur Führung des Stadtwappens auf Grund § 10 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Verordnung über Kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung – KommHzV)
 

1. Zur Führung des Wappens der Stadt Prenzlau ist nur die Stadt Prenzlau berechtigt. Dieses Recht ist gesetzlich geschützt.

2. Auf Antrag kann Vereinigungen und juristischen Personen die Benutzung des Wappens für nichtgewerbliche Zwecke widerruflich durch Entscheidung des Bürgermeisters genehmigt werden.

3. Nach Prüfung des einzelnen Antrages kann ausnahmsweise die Nutzung des Wappens für gewerbliche Zwecke widerruflich durch den Bürgermeister genehmigt werden, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass sein im Zusammenhang mit dem Stadtwappen hergestelltes und vertriebenes Produkt oder seine mit dem Stadtwappen im Zusammenhang stehende Dienstleistung das Ansehen der Stadt fördert.

4. Das Ansehen der Stadt Prenzlau darf durch die Benutzung des Stadtwappens nicht gefährdet werden.

5. Die widerrechtliche Benutzung des Stadtwappens ist unverzüglich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu unterbinden.

6. Die Regelung des § 2 Absatz 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung – KommHzV) bleibt unberührt.

7. Halbjährlich ist der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, welche Antragstellungen (Antragsteller, Grund der Antragstellung, Genehmigung oder Ablehnung) zur Nutzung des Stadtwappens vorgelegen haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

  1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. eine Begründung des Wappenmotivs und
  3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Anschließend beim Innenministerium:

  1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
  3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

Es fallen keine Kosten an.

Wie ist der Ablauf?

Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

In der Regel 1 bis 2 Wochen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden

Ihr Ansprechpunkt

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22

Rechtsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

- Verordnung über kommunale Hoheitszeichen KommHzV

Richtlinie der Stadtverordnetenversammlung zur Führung des Stadtwappens auf Grund § 10 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV)

Hinweise

Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22

Fachlich freigegeben am

27.05.2020

Organisation

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75113
Fax:
03984 75191
E-Mail:
hauptamt@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Marcus Feder
Position
SB Organisation
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75113
Fax:
03984 75191
E-Mail:
hauptamt@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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