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Verwaltungsleistung

Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf Anmeldung

Jugendliche in Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung werden vom Träger der Maßnahme am Oberstufenzentrum angemeldet.

Ausführliche Beschreibung

Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind stets Bestandteile staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.

Gemäß § 40 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ruht die Berufsschulpflicht während der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung. Sollten jedoch Teilnehmer und Betrieb am Schulbesuch interessiert sein, insbesondere wenn eine Anrechnung der Zeit der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung erfolgen soll, so haben sie die Möglichkeit, in individueller Absprache mit der zuständigen Schule die Teilnahme als Gasthörer zu beantragen.

Wie ist der Ablauf?

Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Schule

Ihr Ansprechpunkt

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34

Fachlich freigegeben am

26.05.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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