Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.
formlos
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.
Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.
Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes
Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.
Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.
Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV
Öffentliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters
Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Seeweg
Parkplatz: 60
Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1
Seeweg
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8