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Verwaltungsleistung

Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

Formulare

Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)

Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter


Ausführliche Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweise, Reisepass
  • Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

Wie ist der Ablauf?

Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofort bis wenige Tage

Welche Fristen gibt es?

Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr

An welche Stelle kann ich mich wenden?

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 23

Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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