Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.
Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.
Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:
keine
keine
Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.
keine
Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de
Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Bundesministerium der Finanzen
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe