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Verwaltungsleistung

Liste der beratenden Ingenieure Löschung

Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Eintragung als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Landes-Ingenieurkammer löschen lassen.

Formulare

Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.

Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.

Was sind die Voraussetzungen?

Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure

Welche Unterlagen benötige ich?

Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Wie ist der Ablauf?

  • die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
  • es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
  • ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Monate

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Brandenburgische Ingenieurkammer

Straße:
Schlaatzweg 1
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Telefon:
+49 331 74318-0
Fax:
+49 331 74318-30
E-Mail:
info@bbik.de
WWW Adresse:
https://www.bbik.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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