Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Eintragung als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Landes-Ingenieurkammer löschen lassen.
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.
Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.
Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure
Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
3 Monate
Brandenburgische Ingenieurkammer
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe