Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Nach vollständiger Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Formular: Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung
Dokument: Datenschutzinformation
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis (Ausbildung) beginnen wollen, müssen Sie sich ärztlich untersuchen lassen (Erstuntersuchung). Ohne diese Untersuchung und eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung über diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen.
Die Erstuntersuchung ist nicht erforderlich für eine nur geringfügige Beschäftigung. Die Erstuntersuchung ist ebenfalls nicht erforderlich für eine nicht länger als 2 Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für Sie zu befürchten sind. Diese Voraussetzungen dürften in der Regel bei einer Beschäftigung in den Schulferien erfüllt sein.
keine (die Kosten der Erstuntersuchung trägt das Land Brandenburg)
Die Erstuntersuchung von jugendlichen Auszubildenden wird im Rahmen der Schulabgangsuntersuchungen in der Regel in der 10. Klassenstufe durchgeführt:
Dauer der Untersuchung: circa 30 Minuten
Die Bescheinigung wird gleich im Anschluss ausgehändigt; es sei denn, es sind noch weitere Untersuchungen notwendig.
Gültigkeitsdauer: Bei Beginn einer Beschäftigung des Jugendlichen darf die Erstuntersuchung nicht länger als 14 Monate zurückliegen.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Dieses Verfahren gilt speziell in Brandenburg
siehe Leistung „Erstuntersuchung von jugendlichen Auszubildenden Durchführung“
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe