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Verwaltungsleistung

Forderungen Beitreibung

Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen

Ausführliche Beschreibung

Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.

Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.

Wie ist der Ablauf?

Vollstreckung durch den Zoll

Rechtsgrundlage(n)

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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