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Verwaltungsleistung

Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?

Ausführliche Beschreibung

Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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