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Verwaltungsleistung

Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen, Erteilung

Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können, können nur ausnahmsweise erlaubt werden.

Ausführliche Beschreibung

Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.


Dieses Verbot gilt jedoch nicht

  • für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
  • für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
  • Für Außengastronomie in bestimmten Fällen

Darüber hinaus kann die zuständige Stelle auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Diese treffen zu, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Solche Ausnahmegenehmigungen können für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar und für Messen, Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie für die Außengastronomie durch ordnungsbehördliche Verordnung zugelassen werden. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist. 

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt

Rechtsgrundlage(n)

Ordnung und Sicherheit

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75311
Telefon:
03984 75312
Fax:
03984 75390
E-Mail:
ordnungsamt@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Christopher Pietsch
Position
SB Ordnung und Sicherheit
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75312
Fax:
03984 75390
Name
Frau Vivien Urbicht
Position
SB Ordnung und Sicherheit
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75311
Fax:
03984 75390
E-Mail:
ordnungsamt@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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