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Verwaltungsleistung

Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für schwere Verstöße gem. § 13 SeeFischG

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)...

Formulare

Formulare: Antrag auf EMFF-Auskunft (docx; 15 KB)
Onlineverfahren möglich:  ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

In der Nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen.
Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

Einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") bei der BLE.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt.

Hinweis: Wenn Sie eine Selbstauskunft über die Sie betreffenden Inhalte möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen (siehe Nationale Verstoßdatei im Seefischereigesetz; Selbstausauskunft beantragen).

Was sind die Voraussetzungen?

keine

Welche Unterlagen benötige ich?

  • beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Antrag auf EMFF-Auskunft durch gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Die Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen, indem Sie
    • die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigen lassen oder
    • indem Sie persönlich Ihren Personalausweis bei der zuständigen Landesbehörde vorzeigen
  • Senden Sie den Antrag dann an die für Sie zuständige Landesbehörde
  • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen oder der entsprechenden Behörde die Auskunft per Briefpost zugestellt.

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite und suchen Sie sich das passende Formular heraus. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
  • Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie:
    • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • die AusweisApp2 und
    • gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag dann. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen oder der entsprechenden Behörde die Auskunft per Briefpost zugestellt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

etwa 2 Kalenderwochen

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: 521@ble.de
Tel.: 0228 6845 3402

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

Ihr Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: 521@ble.de
Tel.: 0228 6845 3402

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

05.10.2018

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Straße:
Deichmanns Aue 29
PLZ Ort:
53179 Bonn, Stadt
Telefon:
0228 6845-0
Fax:
030 18106845-3444
E-Mail:
info@ble.de
WWW Adresse:
https://www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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