Wer darf Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung erbringen?
150,00 EUR (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)
Ministerium für Wirtschaft und Energie
des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe