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Verwaltungsleistung

Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

Unbefristete oder befristete Erlaubnis, eine Kanzlei nicht einrichten und unterhalten zu müssen

Ausführliche Beschreibung

Die Einrichtung/Unterhaltung einer Kanzlei kann in wenigen, eng umgrenzten Ausnahmefällen für den Berufsträger nicht zumutbar oder sogar vollständig unmöglich sein.

Solche Situationen sind anerkannt für:

  • langfristige, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte
  • langfristige, die Berufsausübung ausschließende familiäre Verpflichtungen, bspw. häusliche Pflege, Erziehungszeiten
  • Einrichtung einer Kanzlei im Ausland.

In diesen Fällen soll der Berufsträger nicht auf seine Zulassung verzichten müssen; vielmehr wird die Zulassung aufrechterhalten und zur reibungslosen Fortsetzung der Mandanten- und Gerichtskorrespondenz gem. § 30 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein Zustellbevollmächtigter ernannt.

Was sind die Voraussetzungen?

Nachweis, dass vorübergehend oder dauerhaft die Einrichtung/Unterhaltung einer Kanzlei unzumutbar oder unmöglich ist (formloser Antrag mit Begründung)

Welche Unterlagen benötige ich?

Glaubhaftmachung des Hinderungsgrundes durch geeignete Unterlagen

Wie ist der Ablauf?

Nach Antrageingang:

  • Zuordnung zur Personalakte
  • Vorlage des Antrages zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand

Nach Entscheidung:

  • Gestattungsanschreiben
  • Registrierung im Personalvorgang und im kammerinternen Anwaltsverzeichnis

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 Woche

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Befreiung von der Kanzleipflicht ist ein eng eingegrenztes Privileg, das nur in einer Ausnahmesituation gewährt werden soll.

Soweit die Kanzlei aufgegeben/geschlossen wird, ohne dass einer der benannten Ausnahmefälle vorliegt, führt dies i.d.R. zum Verlust der Anwaltszulassung.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 (0)331 866-1676

Fax.: +49 (0)331 866-1753

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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