Welche Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden von der Kommune angeboten?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:
Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe