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Verwaltungsleistung

Vorkaufsrechtbescheinigung

Unter welchen Umständen steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zu?

Ausführliche Beschreibung

Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung 

Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Bauordnung und Bauplanung

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75335
Fax:
03984 75393
E-Mail:
stadtplanung@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Annett Kleiber
Position
SB Bauordnung/-planung
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75335
Fax:
03984 75393
E-Mail:
stadtplanung@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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