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Verwaltungsleistung

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten...

Formulare

Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Ausführliche Beschreibung

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Welche Unterlagen benötige ich?

formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Wie ist der Ablauf?

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 bis 3 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

Fachlich freigegeben am

05.11.2015

Einwohnermeldewesen / Bürgerservice

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Telefon:
03984 75320
Telefon:
03984 75321
Telefon:
03984 75322
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Elke Stoffregen
Position
SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Sandra Hidde
Position
SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Dörte Eberwein
Position
SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:30 Uhr
nur Empfang & Stadtkasse
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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