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Verwaltungsleistung

Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu...

Formulare

 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Ausführliche Beschreibung

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Was sind die Voraussetzungen?

Antragsteller muss Partei, Wählergruppe oder anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene sein. Auskunft nur zulässig in den sechs der Wahl

oder Abstimmung vorangehenden Monaten.

Welche Gebühren fallen an?

Auskünfte an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 50,00 € und höchstens 250,00 € zuzüglich je ausgewählten Einwohner 0,20 €

Wie ist der Ablauf?

Sie können diese Auskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 bis 3 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

26.11.2015

Einwohnermeldewesen / Bürgerservice

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17291 Prenzlau
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Ansprechpartner

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SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
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SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
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SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

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Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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