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Verwaltungsleistung

Daten der Handwerksrolle Löschung

Die Löschung Ihrer Handwerksrollendaten erfolgt bei Wegfall der Eintragungsvoraussetzungen.

Ausführliche Beschreibung

In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen erfolgt die Löschung der Eintragung durch die Handwerkskammer von Amts wegen.

Was sind die Voraussetzungen?

Wegfall der Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Welche Unterlagen benötige ich?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

maximal drei Monate

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 13 HwO

Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

22.08.2019

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Straße:
Bahnhofsstraße 12
PLZ Ort:
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5619-0
Fax:
0335 5350-11
E-Mail:
info@hwk-ff.de
WWW Adresse:
https://www.hwk-ff.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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