Wie melde ich etwas für das Baumkataster?
Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständige Grünflächenamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.
Baumkontrollen an städtischen Bäumen werden i.d.R. einmal im Jahr durchgeführt. Sollte Sie Schäden wie gebrochene, eingerissene Äste oder Sichtbehinderungen feststellen, können Sie dies dem SG Gebäudemanagement und Liegenschaften melden. Sollte ein städtischer Baum Schäden auf ihrem Grundstück verursacht haben, zeigen sie dies bitte an.
Di.: 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe