Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
juristische Person im Sinne der Gesetzgebung
Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
die jeweilige Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Montag | 13 - 17 Uhr |
Dienstag | 10 - 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 10 - 18 Uhr |
Freitag | 13 - 15 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Uckerwiek
Parkplatz: 3
Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1
Parkplatz: 8
Seewegparkplatz
Parkplatz: 60
Uckerwiek
Behindertenparkplatz: 1
Seewegparkplatz
Behindertenparkplatz: 1