Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.
Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von
weitere Voraussetzung:
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
keine
sofort bzw. 6 bis 8 Wochen
Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen
Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung
Persönliches Erscheinen ist notwendig.
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe