Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.
Schriftform erforderlich: ja
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
befindlich in Elternzeit
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
keine
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Ihr Arbeitgeber
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Service-Team
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe