Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen.
Sie brauchen eine staatliche Anerkennung Ihrer Schule für Gesundheitsberufe, um in folgenden Gesundheitsberufen ausbilden zu können:
Der derzeitige Lehrer- Schüler- Schlüssel ist wie folgt festgelegt:
(Gesundheitsberufeschulverordnung vom 25.02.2015 – diese wird gegenwärtig überarbeitet- ggf. ändert sich danach der Lehrer- Schüler- Schlüssel)
1. Diätassistentin/ Diätassistent, Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Hebammen. Masseurin/medizinische Bademeisterin und Masseur/medizinischer Bademeister, Physiotherapeutin/Physiotherapeut
2. Logopädin/ Logopäde, Orthopistin/ Orthopist. Podologin/ Podologe
3. MTA für Funktionsdiagnostik, MTL, MTR, PTA
4. Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin /Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (nach Brandenburgischem Gesundheits- und Krankenpflegehilfegesetz), Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter
5. Rettungsassistentin /Rettungsassistent
bei 1 Lehrer: 25 Ausbildungsplätze
das LAVG setzt die Höchstzahl der Ausbildungsplätze und Anzahl der Klassen je Schule in Abhängigkeit von den Ausbildungsbedingungen fest (Neufestsetzung bei geänderten Voraussetzungen)
wenn Sie einzelne Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen: begründeter Antrag auf Ausnahmegenehmigung (insbesondere wenn es das öffentliche Interesse erfordert)Unterlagen, die im Erhebungsbogen gefordert werden:
1.Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister o.ä. (in amtlich beglaubigter Form)
2. ggf. Gesellschaftervertrag oder Satzung
3.Vertrag/ Verträge mit entsprechendem Krankenhaus/ Krankenhäusern
4. amtliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person/en (im Original)
5. Schlüssiges Finanzierungskonzept, ggf. Bestätigung der pflegesatzfinanzierten Ausbildung, ggf. Finanzierungszusage des Arbeitsamtes o.ä.
6. Sicherungskonzept, welches eine Kapazitätsauslastung nachvollziehbar belegt
7. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
8. Muster des Ausbildungsvertrages
9. Schulordnung der zukünftigen Schule
10. Angaben zur Leitung der Schule/ zur Stellvertretung / den Lehrkräften
Geforderte Unterlagen von allen Lehrkräften:
Geforderte Unterlagen von den Honorardozenten:
11. Ausbildungsunterlagen:
12. räumliche und sächliche Ausstattung (Grundlage bildet hierfür die Gesundheitsberufeschulverordnung des Landes Brandenburg vom 25.02.2015)
Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe beantragen Sie schriftlich:
bis zu 6 Monate (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)
keine
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe – G1
Fachbereich: Schulaufsicht
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Tel: +49 331 86830
Fax: +49 331 8683 826
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Henning- von- Tresckow- Straße 2- 13
14467 Potsdam
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe