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Verwaltungsleistung

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

Die gewerbsmäßige Schaustellung von Personen bedarf der behördlicen Genehmigung. Eine erteile Genehmigung kann verlängert werden.

Ausführliche Beschreibung

Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die

  • die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
     
  • die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.

Beispiele: Striptease oder Tabledance

Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen

  • die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
  • Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
    Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.

Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Was sind die Voraussetzungen?

natürliche oder juristische Person

Welche Unterlagen benötige ich?

keine

Welche Fristen gibt es?

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, des Gemeindeverbandes und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

08.05.2019

Gewerbewesen

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75318
Fax:
03984 75390
E-Mail:
gewerbeamt@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Susanne Sittig
Position
SB Gewerbe / Standesamt
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75316
Bemerkung
(Standesamt)
Telefon:
03984 75318
Bemerkung
(Gewerbewesen)
Fax:
03984 75390
E-Mail:
gewerbeamt@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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