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Verwaltungsleistung

Flurstück Bildung durch Teilung

Durch wen wird ein bestehende Grundstück geteilt, wer nimmt die Vermessung vor?

Ausführliche Beschreibung

Aus einem bestehenden Flurstück entstehen durch eine Liegenschaftsvermessung mehrere neue Flurstücke. Dies erfolgt durch eine örtliche Liegenschaftsvermessung oder durch eine Sonderung ohne örtliche Liegenschaftsvermessung.

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Wie ist der Ablauf?

Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3-6 Monate

Welche Fristen gibt es?

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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