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Verwaltungsleistung

Ergänzungsschule Anerkennung

Wie ist das Verfahren zur Verleihng der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule ?

Formulare

- Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Das für Schule zuständige Ministerium kann einer Ergänzungsschule, an deren Ausbildungsangebot ein öffentliches Interesse besteht, auf Antrag des Schulträgers die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem vom Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt und die Abschlussprüfung nach einer entsprechend genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Für die Anerkennung Ihrer Ergänzungsschule muss ein öffentliches Interesse bestehen.
  • Der Unterricht muss nach einem vom zuständigen Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt werden.
  • Die Abschlussprüfung muss nach einer vom zuständigen Ministerium genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
  • Die Ausbildung muss mit der an einer öffentlichen Schule vergleichbar sein.
  • Eine fachliche und pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte muss vorliegen.
  • Die Möglichkeit der Teilnahme einer oder eines Beauftragten des zuständigen Ministeriums bei der Abschlussprüfung ist sicherzustellen.

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensgebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS)

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Rechtsgrundlage(n)

§ 126 BbgSchulG

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

18.04.2019

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Bemerkung:
(Haus 1/1a)
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 27548-4906
E-Mail:
poststelle@mbjs.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mbjs.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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