Durch Exmatrikulation wird Ihr Studium an einer Hochschule beendet.
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).
Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
unterschiedlich
unterschiedlich
die jeweilige Hochschule
Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe