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Verwaltungsleistung

Führungszeugnis Erteilung erweitert

Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?

Online beantragen

Formulare

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.


Ausführliche Beschreibung

Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

  • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
  • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses

  • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
  • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
    benötigt wird.
     

Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

Welche Gebühren fallen an?

13,00 Euro

Welche Fristen gibt es?

Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Einwohnermeldewesen / Bürgerservice

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Telefon:
03984 75320
Telefon:
03984 75321
Telefon:
03984 75322
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Elke Stoffregen
Position
SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Sandra Hidde
Position
SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Dörte Eberwein
Position
SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:30 Uhr
nur Empfang & Stadtkasse
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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