direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Urkunden Beglaubigung durch Legalisation

Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen,...

Ausführliche Beschreibung

Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:

  • Bahrain
  • Bangladesch
  • China
  • Irak
  • Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
  • Mali
  • Mauretanien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Ruanda
  • Saudi Arabien
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Togo

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

Welche Gebühren fallen an?

EUR: 5,00 bis 50,00

Wie ist der Ablauf?

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Ihr Ansprechpunkt

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

Bundesverwaltungsamt

Straße:
Eupener Str. 125
PLZ Ort:
50933 Köln, Stadt
Telefon:
+49 228 99358-3300
E-Mail:
npa@bva.bund.de

Öffnungszeiten

Servicezeiten für eine persönliche Vorsprache: Mo - Fr 08:00 – 16.30 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken