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Vollstreckung

Beschreibung der Dienstleistung:
Ratenvereinbarungen
Rücknahme von Kontopfändungen

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Mahnung oder
Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder
sonstige Zahlungsaufforderungen

- Bitte immer mitbringen -
Einkommensunterlagen (Nachweis über Einnahmen und Ausgaben)

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Pfändungsgebühren, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen, Porto

Was sollten Sie sonst beachten?
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Abgabenordnung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zivilprozssordnung
Ordnungswidrigkeitengesetz
 
Eine Vorsprache in der Vollstreckung ist sinnvoll, um Rückstände durch Zahlungsvereinbarungen auszugleichen und um ein weiteres Auflaufen von Schulden zu verhindern.

Ihr Ansprechpartner:
Frau C. Conrad ( SGL Vollstreckung )
Frau C. Böhme ( SB Vollstreckung )
Herr D. Käkenmeister ( SB Vollstreckung )
Frau K. Graef ( Amtsleiterin )