Vermietung städtischer Schulräume und Sportanlagen
Beschreibung der Dienstleistung:
Schulräume und Sportanlagen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau können an Dritte für die Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ausstellungen, Familienfeiern und ähnlichem vermietet werden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Um diese Räumlichkeiten zu mieten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag.
Dieser sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Absender mit Anschrift und Telefonnummer
- Mietzeitraum (Datum und Uhrzeit von - bis)
- Zweck des Mietens (z.B. Versammlung, Familienfeier, ...)
- Anzahl der voraussichtlichen Nutzer der Räume
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Entgelte gemäß der gültigen:
- Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen in Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
- Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
- Entgeltordnung für die Benutzung von Sportplätzen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
- Entgeltordnung für die Benutzung der "Uckerseehalle Prenzlau"
Was sollten Sie sonst beachten?
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Nutzung der Räumlichkeiten zu stellen.
Es kann nicht garantiert werden, dass später eingereichte Anträge berücksichtigt werden können.
Erst nach Abschluss eines Vertrages besteht das Recht auf Nutzung der Räumlichkeiten.
- Ihr Ansprechpartner:
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Frau M. Kappel ( SB Schulen )
Herr Dr. E. Blohm ( Amtsleiter )