Sie befinden sich hier: Anliegenverzeichnis » Stundung von Straßenbaubeiträgen

Stundung von Straßenbaubeiträgen

Beschreibung der Dienstleistung:
Stundung von Straßenbaubeiträgen

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Straßenbaubeitragsbeischeid
Einkommensnachweise
Nachweise über laufende Ausgaben und Einkünfte

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag auf Stundung

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Stundungszinsen (0,5% je vollen Monat > 6% jährlich)

Was sollten Sie sonst beachten?
Bitte stellen Sie den Stundungsantrag vor Fälligkeit des Bescheides.

Ihr Ansprechpartner:
Frau C. Bohrisch ( SGL Kämmerei )
Frau K. Graef ( Amtsleiterin )