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Stundung von Straßenbaubeiträgen
Stundung von Straßenbaubeiträgen
Beschreibung der Dienstleistung:
Stundung von Straßenbaubeiträgen
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Straßenbaubeitragsbeischeid
Einkommensnachweise
Nachweise über laufende Ausgaben und Einkünfte
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag auf Stundung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Stundungszinsen (0,5% je vollen Monat > 6% jährlich)
Was sollten Sie sonst beachten?
Bitte stellen Sie den Stundungsantrag vor Fälligkeit des Bescheides.
- Ihr Ansprechpartner:
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Frau C. Bohrisch ( SGL Kämmerei )
Frau K. Graef ( Amtsleiterin )