Kindertagesstätten
Beschreibung der Dienstleistung:
Betreuungsangebote in Kindertagesstätten
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Einen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung gibt es nicht. Dazu werden zwischen der Stadt Prenzlau und den Eltern Betreuungsverträge abgeschlossen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Einkommensnachweise des Vorjahres und Nachweise über Arbeit, Umschulung oder ähnliches (wenn möglich der entsprechende Steuerbescheid des Finanzamtes)
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag zur Kitabetreuung
gegebenenfalls Antrag zur Änderung der Betreuungszeit
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Die Benutzungsgebühren richten sich nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau.
Was sollten Sie sonst beachten?
Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (mit einer Betreuungszeit von 6 Stunden) bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe (mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden) haben einen Rechtsanspruch.
Alle anderen Personensorgeberechtigten benötigen vom Jugendamt des Landkreises Uckermark eine Bestätigung für den sogenannten bedingten Rechtsanspruch.
Bitte holen Sie zuerst die Bestätigung vom Landkreis Uckermark ein und kommen Sie dann zum Vertragsabschluss in der Stadt Prenzlau - Amt für Schule, Kultur und Sport.
Downloads
Antrag auf Betreuung des Kindes (10.7 KB application/pdf)
Antrag zur Änderung der Betreuungszeit (10.4 KB application/pdf)
- Ihr Ansprechpartner:
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Frau B. Krömke ( SGL Kita )
Frau C. Kelichhaus ( SB Betreuungsverträge )