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Gewerbeerlaubnis

Beschreibung der Dienstleistung:
Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis im stehenden Gewerbe bzw. im Reisegewerbe.

Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler-, Baubetreuer-, Bewachungs- oder Gaststättengewerbe) betreiben wollen, müssen einen entsprechenden Antrag in der Gewerbeabteilung stellen. Die hierfür erforderlichen Antragsformulare sind in dieser Abteilung erhältlich.

Der Beginn eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne im Besitz einer Erlaubnis zu sein ist unzulässig und kann durch die Erlaubnisbehörde verhindert werden bzw. mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte hat der Antragsteller bei der Behörde am Ort seines Wohnsitzes einzureichen.
Die Antragsformulare hierfür sind bei der zuständigen Ordnungsbehörde erhältlich.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Bei erstmaligen Gewerbeanmeldungen ist zur Identitätsüberprüfung die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses erforderlich.

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
entsprechend der beantragten Gewerbeerlaubnis
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Gewerbeanmeldung  20,50 €
Gewerbeummeldung 20,50 €
Gewerbeabmeldung  10,00 €
Die Gebühren für notwendige Erlaubnisse richten sich in der Berechnung nach der Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Land Brandenburg.

Was sollten Sie sonst beachten?
Der Antrag zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes sollte zwei bis drei Wochen vor Beginn der Gewerbetätigkeit bei der zuständigen Erlaubnisbehörde gestellt werden. Diese teilt dem Antragssteller mit welche Unterlagen (z.B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) zur Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit einzureichen sind.

Ihr Ansprechpartner:
Frau H. Schwarz ( SB Gewerbe )