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Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen

Beschreibung der Dienstleistung:
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung § 14 Abs. 1 ist der Gewerbetreibende verpflichtet,
- den Beginn eines Gewerbebetriebes,
- die Verlegung der Betriebsstätte,
- eine Veränderung im Gewerbegegenstand und
- die Aufgabe des Gewerbebetriebes beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Anzeigepflichtige Personen können sein:
natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften sowie selbstständige Personen

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- Bei erstmaligen Gewerbeanmeldungen ist zur Identitätsüberprüfung die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses erforderlich.
- Miet- oder Pachtvertrag für gewerblich genutzte Räume

Antragsverfahren / Online-Gewerbeanmeldung
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich, alle Formalitäten zur Gründung eines Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen und online zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur und die kostenpflichtige Anmeldung beim EAP-Portal.

Über das Portal gewon.brandenburg.de wird eine kostenfreie Möglichkeit geboten, die Formulare GewA1, GewA2 bzw. GewA3 mit Hilfe eines Assistenten Schritt für Schritt online auszufüllen. Die Antragsdaten können nach Abschluss der Eingabe an das zuständige Gewerbeamt elektronisch übergeben oder ausgedruckt und per Post geschickt werden. Die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung und der Versand erfolgen auf konventionellem Weg.

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
entsprechend der vorzunehmenden Gewerbeanzeige
Antrag auf Gewerbe- Anmeldung
Antrag auf Gewerbe- Ummeldung
Antrag auf Gewerbe- Abmeldung

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Anmeldung (natürliche Person) 26,00 EUR
Anmeldung (juristische Person) 31,00 EUR (jede weitere Person 13,00 €)
Ummeldung 20,00 EUR
Abmeldung 0 EUR
 
Die Gebühren für notwendige Erlaubnisse richten sich in der Berechnung nach der Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Land Brandenburg.

Was sollten Sie sonst beachten?
Gewerbeanzeigen sind unter Verwendung der angegebenen Formular / Vordrucke vorzunehmen.

Minderjährige Antragsteller haben eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes und des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Von der Gewerbeanzeigepflicht ausgenommen sind Tätigkeiten der

  • Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau)
  • freie Berufe (zum Beispiel freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die einer höheren Bildung erfordern)
  • ärztliche und andere Heilberufe (zum Beispiel Heilpraktiker, selbstständige Hebammen, Masseure, Krankenpfleger)

Den Empfang einer mangelfreien Gewerbeanzeige hat die Behörde dem Antragsteller schriftlich zu bescheinigen.

Ihr Ansprechpartner:
Frau H. Schwarz ( SB Gewerbe )