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Geräte- und Maschinenlärm

Beschreibung der Dienstleistung:
Einschreiten bei Geräte- und Maschinenlärm

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- keine -

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -

Was sollten Sie sonst beachten?

  • Geräte und Maschinen dürfen an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden.
  • Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser, Laubsammler dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Verstöße gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ihr Ansprechpartner:
Herr M. Schmidt ( Amtsleiter )
Herr N. Exner ( SB Ordnungswesen )
Frau S. Werner ( SB Ordnungswesen )