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Förderprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"

Beschreibung der Dienstleistung:
Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung von Fördermitteln im Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"
weitere Informationen erhalten Sie auf den Folgeseiten

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

  • einen formlosen Antrag auf Förderung kleinteiliger Maßnahmen
    (der Antrag sollte eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens und eine Kostenschätzung enthalten)
    für die Beantragung kleinteiliger Maßnahmen:
     - bis 500 €    1 Kostenangebot
     - > 500 €    3 vergleichbare Kostenangebote
  • Ausführungs- und Materialbeschreibung

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Erfassungsbogen

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -

Was sollten Sie sonst beachten?

  • Handlungsanweisung zur Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben im Rahmen des intergrierten Handlungskonzeptes "Stabilisierung durch Prävention" im Fördergebiet "Soziale Stadt" der Stadt Prenzlau
  • mit dem Maßnahmebeginn darf vor Genehmigung nicht begonnen werden
  • Förderrichtlinie zur Förderung "Kleinteiliger Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes" auf der Grundlage der aktuell gültigen Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg.

Zuständigkeit :

SG Fördeangelegenheiten
Ihr Ansprechpartner:
Frau N. Kuboth ( SB Fördermittel )
Herr Dr. Andreas Heinrich ( 2. Beigeordneter )
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-1161
Fax:
03984 75-4399
E-Mail:
foerderungen@prenzlau.de