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Förderprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"
Förderprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"
Beschreibung der Dienstleistung:
Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung von Fördermitteln im Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"
weitere Informationen erhalten Sie auf den Folgeseiten
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- einen formlosen Antrag auf Förderung kleinteiliger Maßnahmen
(der Antrag sollte eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens und eine Kostenschätzung enthalten)
für die Beantragung kleinteiliger Maßnahmen:
- bis 500 € 1 Kostenangebot
- > 500 € 3 vergleichbare Kostenangebote - Ausführungs- und Materialbeschreibung
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Erfassungsbogen
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
- Handlungsanweisung zur Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben im Rahmen des intergrierten Handlungskonzeptes "Stabilisierung durch Prävention" im Fördergebiet "Soziale Stadt" der Stadt Prenzlau
- mit dem Maßnahmebeginn darf vor Genehmigung nicht begonnen werden
- Förderrichtlinie zur Förderung "Kleinteiliger Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes" auf der Grundlage der aktuell gültigen Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg.
Zuständigkeit :
SG Fördeangelegenheiten- Ihr Ansprechpartner:
-
Frau N. Kuboth ( SB Fördermittel )
Herr Dr. Andreas Heinrich ( 2. Beigeordneter )
- Adresse:
-
Am Steintor 4
17291 Prenzlau - Postanschrift:
-
Postfach: 1261
17282 Prenzlau - Telefon:
- 03984 75-1161
- Fax:
- 03984 75-4399
- E-Mail:
- foerderungen@prenzlau.de