Einschulung
Beschreibung der Dienstleistung:
Sie können Ihr Kind an der zuständigen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau im Amt für Bildung, Kultur und Soziales anmelden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Zur Anmeldung an der örtlich zuständigen Grundschule:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
Bitte stellen Sie Ihr Kind am Tag der Anmeldung grundsätzlich an der zuständigen Grundschule persönlich vor.
Die Anträge auf Einschulung bzw. Umschulung an eine nicht örtlich zuständige Grundschule (Stadt Prenzlau ist nicht der Träger der Schule) sind mit einer Begründung an das
Staatliche Schulamt Eberswalde
Tramper Chaussee 6
16225 Eberswalde
zu richten.
Alle Anträge auf Einschulung bzw. Umschulung an einer nicht örtlich zuständigen Grundschule (Stadt Prenzlau ist Träger der Schule) sind an die
Stadt Prenzlau
Amt für Bildung, Kultur und Soziales
zu richten.
- Ihr Ansprechpartner:
-
Herr Dr. E. Blohm ( Amtsleiter )
Frau M. Kappel ( SB Schulen )