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Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Möglichkeit (BGB § 558 c) zur Ermittlung der ortsüblichen Miete dar. Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen zuverlässigen, Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum. Auf seiner Grundlage können Mieter Mieterhöhungen überprüfen; Vermieter können bei der Ermittlung der Miete auf Vergleichdaten zurückgreifen.
Der Mietspiegel gilt für alle Wohnungen im Stadtgebiet und den Ortsteilen von Prenzlau, soweit diese nicht nachfolgend von der Geltung ausgenommen sind.

Den Prenzlauer Mietspiegel haben gemeinsam erstellt:

  • Wohnbau GmbH Prenzlau
  • Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G.
  • Prenzlauer Mieterverein e.V.
  • Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft e.G. Prenzlau
  • Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH
  • Wohnungsverwaltungs - Bauservice - und Dienstleistungs - GmbH Joachimsthal
  • Freitag Immobilien GbR Prenzlau
  • Haus- u. Wohnungs- u. Grundbesitzerverein Prenzlau e.V.
  • Stadtverwaltung Prenzlau

Zuständigkeit :

SG Wirtschaftsförderung und Tourismus
Ihr Ansprechpartner:
Frau S. Ramm ( SB Wirtschaftsförderung )
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-3023
Fax:
03984 75-4499
E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@prenzlau.de