Förderprogramm der Stadt Prenzlau zur Nutzung regenerativer Energien
Die Stadt Prenzlau fördert die Ausstattung von Gebäuden mit Solarkollektoranlagen und Photovoltaikanlagen mit verlorenen Zuschüssen.
Gleichzeitig verfolgt sie damit das Ziel, ihr Image als "Stadt der regenerativen Energien" zu festigen.
Fördergegenstand:
Gefördert werden können Investitionen zur Errichtung einer Solarkollektoranlage und/ oder zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Voraussetzungen:
Die geförderten Anlagen müssen auf Objekten im Gebiet der Stadt Prenzlau inklusive Ortsteile und bewohnte Gemeindeteile errichtet werden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
-keine-
Später bei der Antragstellung sind dem Förderantrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Eigentumsnachweis durch beglaubigten Grundbuchauszug / Gestattungsvertrag
- Kartenauszug des Grundstücks und Gebäudes mit eingezeichnetem Nord-/ Süd - Pfeil; Zeichnungen des Gebäudes (Ansicht) mit eingezeichneter Solaranlage,
- Technische Daten der Anlage sowie eine Ertragsberechnung,
- Erklärung über die Beantragung / Inanspruchnahme anderer Fördermittel, öffentliche Genehmigungen, soweit zur Durchführung des Vorhabens vorgeschrieben.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
Mit dem Maßnahmebeginn darf vor Genehmigung der Fördermittel nicht begonnen werden.
Downloads
Antrag auf Förderung einer Solarkollektoranlage (2.2 MB application/pdf)
Antrag auf Förderung einer Photovoltaikanlage (2.2 MB application/pdf)
Satzung 64.3 (16.5 KB application/pdf)
- Ihr Ansprechpartner:
-
Frau S. Liebher ( Leiterin )