ILE - Integrierte ländliche Entwicklung

Um dem ländlichen Raum eine Zukunft zu ermöglichen, will die integrierte ländliche Entwicklung die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ansprüche durch Entwicklung von regionalen Aktivitäten, von Infrastruktur und Einkommensmöglichkeiten, umfassend erfüllen.
Integrierte ländliche Entwicklung ist ein gebietsbezogener, sektorübergreifender, partnerschaftlicher, lernender und langfristiger Ansatz.
Ziel ist es, die verschiedenen Sektoren in eine gemeinsame Entwicklungsstrategie zu integrieren.

Rechtsgrundlagen:
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (wird zur Zeit überarbeitet)

Die Landesrichtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung führt die früher eigenständigen Förderprogramme Dorferneuerung, agrarstrukturelle Entwicklungsplanung und ländlicher Wegebau zusammen und bietet darüber hinaus neue Fördermöglichkeiten für die Erarbeitung "Integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte" und für das Regionalmanagement.
Antragsteller können Gemeinden und Gemeindeverbände sein.
Für Maßnahmen privater Einzelpersonen, Personengemeinschaften sowie juristischer Personen des privaten Rechts können ebenfalls Fördermittel gewährt werden.

Förderbeispiele aus den Vorjahren:

  • Erstellung Dorfentwicklungskonzepte für die Ortsteile Blindow, Dauer und Klinkow
  • Dorfentwicklungsplanung Blindow
  • Umbau ehemaliges Stallgebäude zum Gemeindehaus im Ortsteil Klinkow
  • Sanierung Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Blindow
  • Gestaltung Fest-, Spiel-, und Sportplatz im Ortsteil Dauer
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klinkow
  • Erneuerung Verbindungsweg Dedelow - Steinfurth
  • Anbau einer Überdachung an die Freilichtbühne im Ortsteil Dauer
  • Ausbau des Rosenweges im Ortsteil Alexanderhof
  • Abriss der alten Stallanlagen im Ortsteil Alexanderhof und Planung eines Dorf-, und Festplatzes (Umsetzung 2007)
  • Gestaltung Dorfplatz im Ortsteil Blindow
  • Sanierung der Kirche Blindow und Kopplung kommunaler und kirchlicher Nutzung

Private Dorferneuerungsmaßnahmen können bis zu 40% der förderfähigen Gesamtausgabengefördert werden. Förderfähig sind an ortsbildprägenden Gebäuden die vor 1955 erbaut worden sind:

  • Sanierung von Dach, Fenster, Türen und Fassaden
  • die Trockenlegung und Wärmedämmung von Gebäuden nur im Zusammenhang mit der Fassadensanierung
    Anträge sind beim Amt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau zu stellen.
    Notwendige Unterlagen:
    - Fördermittelantrag
    - Eigentumsnachweis
    - Eigenmittelnachweis
    - Kostenvoranschlag
    - Foto des Gebäudes

Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Mit der Maßnahme darf vor Zuwendungsbewilligung nicht begonnen werden!

Ansprechpartner:

Frau N. Kuboth
SG Fördeangelegenheiten
SB Fördermittel

Telefon: 03984 75-4161