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Grabarten

Grabstellen

  • Urnengemeinschaftsanlage
    - anonyme Grabstelle
    - keine Gestaltung möglich
    - Umbettungen unzulässig
     
  • Reihengrabstellen
    - Nutzungszeit beträgt 25 Jahre
    - können nicht verlängert werden
    - Reihengrabstelle ohne Pflanzbeet
    - Reihengrabstelle mit Pflanzbeet
    - Urnenreihengrabstelle
     
  • Wahlgrabstellen
    - Nutzungszeit beträgt 30 Jahre
    - können verlängert werden
    - Wahlgrabstelle
    - Urnenwahlgrabstelle

Urnenreihengrabstellen

  • Grabpflege nötig/möglich
  • Anlaufpunkt ist gegeben
  • zwei Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich
  • Größe: 1,30 Meter x 0,90 Meter
  • Verleih des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
  • Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
  • Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
  • Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
    Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,00 Meter nicht überschreiten
  • Umbettung von einer zu einer anderen Urnenreihengrabstelle sind unzulässig
    nur in Prenzlau

Urnenwahlgrabstellen

  • Grabpflege nötig/möglich
  • Anlaufpunkt ist gegeben
  • vier Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich
  • Größe: 1,30 Meter x 1,00 Meter
  • Verleih des Nutzungsrechtes für 30 Jahre
  • Nutzungsrecht kann verlängert werden
  • Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
  • Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
  • Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,00 Meter nicht überschreiten
    in Prenzlau, Schönwerder und Alexanderhof

Urnengemeinschaftsanlage

  • keine Grabpflege nötig/möglich
  • kein Anlaufpunkt gegeben
  • nur eine Urnenbeisetzung pro Grabstelle möglich
  • es wird kein Nutzungsrecht erworben
  • Grabgestaltungen jeglicher Art sind untersagt (keine Blumen, keine Bepflanzungen, keine Vasen oder ähnliches)
  • unzulässige Grabgestaltung wird entschädigungslos durch die Friedhofsverwaltung entfernt
  • Blumengrüße können lediglich an dem Gedenkstein abgelegt werden
  • Rasenpflege durch die Friedhofsverwaltung oder ein durch ihr beauftragtes Drittes Unternehmen
  • Umbettungen aus der Urnengemeinschaftsanlage sind nicht gestattet
    nur in Prenzlau

Wahlgrabstellen

  • Grabpflege nötig/möglich
  • Anlaufpunkt ist gegeben
  • gibt es als Einzel-, Doppel-, Dreierstellen usw. (je Einzelstelle sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit eine Beerdigung und zwei Urnenbeisetzungen möglich)
  • Größe: 2,60 Meter x 1,30 Meter (bei Mehrfachstellen dementsprechend breiter)
  • Verleih des Nutzungsrechtes für 30 Jahre
  • Nutzungsrecht kann verlängert werden
  • Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
  • Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
  • Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,50 Meter nicht überschreiten
    in Prenzlau, Alexanderhof und Schönwerder

Reihengrabstellen mit Pfanzbeet

  • Grabpflege nötig/möglich
  • Anlaufpunkt ist gegeben
  • nur Einzelstellen (eine Beerdigung und zwei Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich)
  • Größe: 2,60 Meter x 1,30 Meter
  • Verleih des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
  • Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
  • Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
  • Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
  • Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,50 Meter nicht überschreiten
    nur in Prenzlau und Schönwerder

Reihengrabstellen ohne Pflanzbeet

  • keine Grabpflege nötig/möglich
  • Anlaufpunkt ist gegeben
  • nur Einzelstellen (eine Beerdigung und zwei Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich)
  • Größe: 2,60 Meter x 1,30 Meter
  • Verleih des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
  • Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
  • nur durch flach liegendes Grabmal gekennzeichnet (Breite: 0,40 Meter, Länge: 0,40 Meter, Höhe über dem Boden: maximal 1 cm)
  • keine Grabgestaltung möglich (keine Bepflanzungen, keine Vasen, keine Blumenkübel
  • Rasenpflege durch die Friedhofsverwaltung oder ein durch ihr beauftragtes Drittes Unternehmen
  • unzulässige Grabgestaltung wird entschädigungslos durch die Friedhofsverwaltung entfernt
    nur in Prenzlau

Waldruhestätte - Einzelgrabstelle

  • Baumgrabstätte
  • die Nutzungszeit beträgt 99 Jahre, kann nicht verlängert werden
  • keine Grabpflege nötig/möglich
  • ein Anlaufpunkt ist gegeben (Baum ist mit Nummer versehen)
  • nur eine Urnenbeisetzung ist möglich (Urne muss nachweisbar biologisch abbaubar sein)
  • Grabstelle darf nicht individuell gekennzeichnet werden
  • eine Grabgestaltung ist nicht möglich (keine Bepflanzungen, keine Vasen, keine Blumen, keine Kerzen, keine Erinnerungsstücke etc.)
  • forstliche Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der geltenden Bestimmungen (Waldcharakter wir beibehalten)
  • nur in Prenzlau (Kleine Heide)

Waldruhestätte - Familienbaum

  • Nutzungszeit beträgt 99 Jahre, kann nicht verlängert werden
  • keine Grabpflege nötig/möglich
  • Anlaufpunkt ist gegeben (Baum ist mit Nummer versehen)
  • zehn Urnenbeisetzungen sind möglich (Urnen müssen nachweisbar biologisch abbaubar sein)
  • Grabstelle darf nicht individuell gekennzeichnet werden
  • eine Grabgestaltung ist nicht möglich (keine Bepflanzungen, keine Vasen, keine Blumen, keine Kerzen, keine Erinnerungsstücke etc.)
  • forstliche Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der geltenden Bestimmungen (Waldcharakter wir beibehalten)
  • nur in Prenzlau (Kleine Heide)

Die Preise für die jeweiligen Grabstellen finden Sie in den Satzungen.

Downloads

Satzung 67.4 (13.6 KB application/pdf)

Satzung 67.2 (75.6 KB application/pdf)

Grabarten :

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Wahlgrabstellenzoom Wahlgrabstellen
Reihengrabstellen mit Pfanzbeet.zoom Reihengrabstellen mit Pfanzbeet.
Reihengrabstellen ohne Pflanzbeetzoom Reihengrabstellen ohne Pflanzbeet
Waldruhestättezoom Waldruhestätte
Waldruhestättezoom Waldruhestätte