Grabarten
Grabstellen
- Urnengemeinschaftsanlage
- anonyme Grabstelle
- keine Gestaltung möglich
- Umbettungen unzulässig
- Reihengrabstellen
- Nutzungszeit beträgt 20 Jahre
- können nicht verlängert werden
- Reihengrabstelle ohne Pflanzbeet
- Reihengrabstelle mit Pflanzbeet
- Urnenreihengrabstelle
- Kindergrabstelle
- Wahlgrabstellen
- Nutzungszeit beträgt 30 Jahre
- können verlängert werden
- Wahlgrabstelle
- Urnenwahlgrabstelle
- Urnenwandgrabstellen
Grabarten
1. Reihengrabstätte für Erdbestattungen mit Pflanzbeet
Grabstätte für Erdbestattung und Urnenbestattung, die der Reihe nach als Einzel-stelle vergeben wird. Ein Nutzungsrecht für 20 Jahre wird erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Lage: Feld 11/3 in Prenzlau und in Schönwerder
Größe: 1,30 m x 2,60 m
2. Reihengrabstätte für Erdbestattungen ohne Pflanzbeet mit ebenerdigem Grabmal
Grabstätte für Erdbestattung und Urnenbestattung, die der Reihe nach als Einzel-stelle vergeben wird. Ein Nutzungsrecht für 20 Jahre wird erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist lediglich durch ein flach liegendes Grabmal zu kennzeichnen, welches folgende Maße: Breite 0,40 m, Länge 0,40 m, Höhe 0,15 m (Höhe über dem Boden maximal 1 cm) nicht überschreiten darf. Grabgestaltungen wie z. B. Bepflanzungen, Vasen, Pflanzkübel, Einfassungen etc. sind unzulässig. Als unzulässig gelten auch integrierte Vasen in der Platte oder erhobene Schrift auf der Platte. Unzulässige Grabgestaltungen werden von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos entfernt. Die Rasenfläche wird von der Stadt Prenzlau oder einem durch die Stadt Prenzlau beauftragtem Unternehmen gepflegt.
Lage: Feld 2/2 in Prenzlau
Größe: 1,30 m x 2,60 m
3. Reihengrabstätte für Erdbestattungen ohne Pflanzbeet mit nicht ebenerdigem Grabmal
Grabstätte für Erdbestattung und Urnenbestattung, die der Reihe nach als Einzelstelle vergeben wird. Ein Nutzungsrecht für 20 Jahre wird erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle kann durch ein Grabmal gekennzeichnet werden, welches die Maße: Breite 0,40 m, Länge 0,40 m, Höhe 0,70 m nicht überschreiten darf. Vor dem Grabmal können auf eine Fläche von 0,40 m x 0,30 m Blumen oder Gestecke abgelegt werden oder Vasen aufgestellt werden. Einfassungen, Bepflanzungen und Pflanzkübel sind unzulässig. Unzulässige Grabgestaltungen werden von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos entfernt. Die Rasenfläche wird von der Stadt Prenzlau oder einem durch die Stadt Prenzlau beauftragtem Unternehmen gepflegt.
Lage: Feld 2/1 in Prenzlau
Größe: 1,30 m x 2,60 m
4. Kinderreihengrabstätten für Erdbestattungen
Grabstätte für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen, für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die der Reihe nach als Einzelstelle vergeben wird. Ein Nutzungsrecht für 20 Jahre wird erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Lage: Feld 11/2 in Prenzlau
Größe: 1,70 m x 0,85 m
5. Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
Grabstätte für maximal eine Erdbestattung und zwei Urnenbestattungen (bei einer Einzelstelle). Es besteht die Möglichkeit, die Lage der Grabstelle in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst zu bestimmen. Man erwirbt ein Nutzungsrecht für 30 Jahre. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Dies bedeutet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, sofern die Friedhofsplanung nicht entgegen spricht. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Lage: Prenzlau, Schönwerder und Alexanderhof
Größe: 1,30 m x 2,60 m (E-Stelle) – bei D-Stellen das Doppelte etc.
6. Wandelbare Wahlgrabstätten
Grabstätte für mehrere Erdbestattungen und Urnenbestattungen. Der/die Nut-zungsberechtigte bestimmt in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Lage und Größe der Grabfläche (mind. 2 m² bis max. 14 m²) unter Berücksichtigung des Flächenbedarfs (Erdbestattung – 2,60 m x 1,30 m = 3,38 m², Urnenbestattung – 0,50 m x 0,50 m = 0,25 m²) selbst. Die Grabfläche ist rechteckig durch den/der Nutzungsberechtigten durch ebenerdige Umrandungen oder Steine einzufassen. Die Grabstelle wird vollständig gestaltet und gepflegt. Kann die Pflege nicht mehr gewährleistet werden, kann die Grabstättenfläche ganz oder teilweise in Rasenfläche umgewandelt werden, welche dann durch die Friedhofs-verwaltung oder einem von ihr beauftragtem Unternehmen gepflegt wird. Eine Änderung zwischen Pflanz- und Rasenfläche ist mehrmals möglich. Das Nut-zungsrecht wird für 30 Jahre erworben und kann verlängert werden. Dies bedeu-tet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, sofern die Friedhofsplanung nicht entgegenspricht. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Lage: Feld 13/1 in Prenzlau
Größe: je nach Wahl zwischen 2 m² und 14 m²
7. Urnenreihengrabstätten
Grabstätte für Urnenbestattungen, die der Reihe vergeben wird. Ein Nutzungs-recht für 20 Jahre wird erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grund-sätzlich sind gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,00 m erreichen.
Lage: Feld 7/2 in Prenzlau
Größe: 1,30 m x 0,70 m
8. Urnenwahlgrabstätten
Grabstätte für maximal vier Urnenbeisetzungen. Es besteht die Möglichkeit, die Lage der Grabstelle in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst zu bestim-men. Man erwirbt ein Nutzungsrecht für 30 Jahre, dieses kann mehrmals verlän-gert werden. Dies bedeutet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, wenn die Friedhofsplanung nicht entgegenspricht. Die Grabstätte ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,00 m erreichen.
Lage: Feld 5, Feld 8 in Prenzlau, Schönwerder und Alexanderhof
Größe: 1,30 m x 1,00 m
9. Urnenwandgrabstätte
Grabstätte für maximal zwei Urnenbeisetzungen (Standardüberurnen). Es besteht die Möglichkeit, die Lage der Grabstelle in der Urnenwand in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst zu bestimmen. Man erwirbt ein Nutzungsrecht für 30 Jahre, dieses kann mehrmals verlängert werden. Dies bedeutet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, wenn die Friedhofsplanung nicht entgegen spricht. Die Grabstätten werden mit einheitlichen Natursteinplatten verschlossen. Diese können durch den Nutzungsberechtigten mit vertieft gehaue-ner Beschriftung in der Schriftart Antiqua und in weißer Schriftfarbe in einer vorgeschriebenen maximalen Schriftgröße (Buchstaben max. 25 mm, Zahlen max. 20 mm, Symbole max. 100 mm) versehen werden. An den dafür vorgesehe-nen Plätzen können Blumen niedergelegt werden.
Lage: Feld 7/2 in Prenzlau
Größe: 0,35 m x 0,35 m x 0,35 m (Innenmaße)
10. Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
Grabfeld für anonyme Urnenbestattung. Eine Grabstellenwahl ist nicht möglich. Bei dieser Grabstätte ist keine Grabgestaltung möglich, d. h. die Grabstätte darf nicht durch einen Stein, Pflanzen, Vasen oder Blumen o. ä. markiert werden. Jegliche Grabgestaltung wird entschädigungslos von der Friedhofsverwaltung entfernt. In der Mitte der Urnengemeinschaftsanlage befindet sich ein Gedenkstein. An diesem Gedenkstein können Blumen zum Gedenken an den auf der Urnengemeinschaftsanlage Beigesetzten niedergelegt werden. Eine Umbettung von der Urnengemeinschaftsanlage ist nicht möglich.
Lage: Feld 7/1 (UGA) in Prenzlau
Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau
Grabstellen in der „Waldruhestätte Kleine Heide“ können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Dies ermöglicht bei bestehendem Interesse eine Vorsorge zu Lebzeiten.
11. Baumgrabstätte für Urnenbeisetzungen
Grabstätte für Urnenbeisetzungen in der Waldruhestätte Kleine Heide. Hierbei handelt es sich um eine Stelle an einem Bestattungsbaum. Es darf nur eine nachweisbar biologisch abbaubare Urne beigesetzt werden. Jegliche Grabgestaltung, Niederlegen von Blumen, Kerzen oder anderer Gegenstände ist untersagt. Der Waldcharakter muss erhalten bleiben. Die Bestattungsbäume sind markiert. Es wird ein Nutzungsrecht von 99 Jahren erworben. Umbettungen sind nicht zulässig.
Lage: Waldruhestätte Kleine Heide
12. Familienbaum für Urnenbeisetzungen
Grabstätte für Urnenbeisetzungen in der Waldruhestätte Kleine Heide. Hierbei erwirbt man das Nutzungsrecht an einem kompletten Baum. Es dürfen nur nachweisbar biologische abbaubare Urne beigesetzt werden. Zehn Urnenbeisetzungen sind maximal möglich. Der/die Nutzungsberechtigte entscheidet über weitere Beisetzungen. Jegliche Grabgestaltung, Niederlegen von Blumen, Kerzen oder anderer Gegenstände ist untersagt. Der Waldcharakter muss erhalten bleiben. Die Bestattungsbäume sind markiert. Es wird ein Nutzungsrecht von 99 Jahren erworben. Umbettungen sind nicht zulässig.
Lage: Waldruhestätte Kleine Heide
Die Preise für die jeweiligen Grabstellen finden Sie in den Satzungen.
