Grabarten
Grabstellen
- Urnengemeinschaftsanlage
- anonyme Grabstelle
- keine Gestaltung möglich
- Umbettungen unzulässig
- Reihengrabstellen
- Nutzungszeit beträgt 25 Jahre
- können nicht verlängert werden
- Reihengrabstelle ohne Pflanzbeet
- Reihengrabstelle mit Pflanzbeet
- Urnenreihengrabstelle
-
Wahlgrabstellen
- Nutzungszeit beträgt 30 Jahre
- können verlängert werden
- Wahlgrabstelle
- Urnenwahlgrabstelle
Urnenreihengrabstellen
- Grabpflege nötig/möglich
- Anlaufpunkt ist gegeben
- zwei Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich
- Größe: 1,30 Meter x 0,90 Meter
- Verleih des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
- Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,00 Meter nicht überschreiten -
Umbettung von einer zu einer anderen Urnenreihengrabstelle sind unzulässig
nur in Prenzlau
Urnenwahlgrabstellen
- Grabpflege nötig/möglich
- Anlaufpunkt ist gegeben
- vier Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich
- Größe: 1,30 Meter x 1,00 Meter
- Verleih des Nutzungsrechtes für 30 Jahre
- Nutzungsrecht kann verlängert werden
- Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
- Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
-
Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,00 Meter nicht überschreiten
in Prenzlau, Schönwerder und Alexanderhof
Urnengemeinschaftsanlage
- keine Grabpflege nötig/möglich
- kein Anlaufpunkt gegeben
- nur eine Urnenbeisetzung pro Grabstelle möglich
- es wird kein Nutzungsrecht erworben
- Grabgestaltungen jeglicher Art sind untersagt (keine Blumen, keine Bepflanzungen, keine Vasen oder ähnliches)
- unzulässige Grabgestaltung wird entschädigungslos durch die Friedhofsverwaltung entfernt
- Blumengrüße können lediglich an dem Gedenkstein abgelegt werden
- Rasenpflege durch die Friedhofsverwaltung oder ein durch ihr beauftragtes Drittes Unternehmen
-
Umbettungen aus der Urnengemeinschaftsanlage sind nicht gestattet
nur in Prenzlau
Wahlgrabstellen
- Grabpflege nötig/möglich
- Anlaufpunkt ist gegeben
- gibt es als Einzel-, Doppel-, Dreierstellen usw. (je Einzelstelle sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit eine Beerdigung und zwei Urnenbeisetzungen möglich)
- Größe: 2,60 Meter x 1,30 Meter (bei Mehrfachstellen dementsprechend breiter)
- Verleih des Nutzungsrechtes für 30 Jahre
- Nutzungsrecht kann verlängert werden
- Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
- Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
-
Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,50 Meter nicht überschreiten
in Prenzlau, Alexanderhof und Schönwerder
Reihengrabstellen mit Pfanzbeet
- Grabpflege nötig/möglich
- Anlaufpunkt ist gegeben
- nur Einzelstellen (eine Beerdigung und zwei Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich)
- Größe: 2,60 Meter x 1,30 Meter
- Verleih des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- Gestaltung ist an die nähere Umgebung anzupassen
- Bepflanzung darf Wege und Nachbargrabstellen nicht beeinträchtigen
-
Wuchshöhe der Pflanzen darf 1,50 Meter nicht überschreiten
nur in Prenzlau und Schönwerder
Reihengrabstellen ohne Pflanzbeet
- keine Grabpflege nötig/möglich
- Anlaufpunkt ist gegeben
- nur Einzelstellen (eine Beerdigung und zwei Urnenbeisetzungen sind unter Berücksichtigung der Ruhe-/Nutzungszeit möglich)
- Größe: 2,60 Meter x 1,30 Meter
- Verleih des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- nur durch flach liegendes Grabmal gekennzeichnet (Breite: 0,40 Meter, Länge: 0,40 Meter, Höhe über dem Boden: maximal 1 cm)
- keine Grabgestaltung möglich (keine Bepflanzungen, keine Vasen, keine Blumenkübel
- Rasenpflege durch die Friedhofsverwaltung oder ein durch ihr beauftragtes Drittes Unternehmen
-
unzulässige Grabgestaltung wird entschädigungslos durch die Friedhofsverwaltung entfernt
nur in Prenzlau
Waldruhestätte - Einzelgrabstelle
- Baumgrabstätte
- die Nutzungszeit beträgt 99 Jahre, kann nicht verlängert werden
- keine Grabpflege nötig/möglich
- ein Anlaufpunkt ist gegeben (Baum ist mit Nummer versehen)
- nur eine Urnenbeisetzung ist möglich (Urne muss nachweisbar biologisch abbaubar sein)
- Grabstelle darf nicht individuell gekennzeichnet werden
- eine Grabgestaltung ist nicht möglich (keine Bepflanzungen, keine Vasen, keine Blumen, keine Kerzen, keine Erinnerungsstücke etc.)
- forstliche Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der geltenden Bestimmungen (Waldcharakter wir beibehalten)
-
nur in Prenzlau (Kleine Heide)
Waldruhestätte - Familienbaum
- Nutzungszeit beträgt 99 Jahre, kann nicht verlängert werden
- keine Grabpflege nötig/möglich
- Anlaufpunkt ist gegeben (Baum ist mit Nummer versehen)
- zehn Urnenbeisetzungen sind möglich (Urnen müssen nachweisbar biologisch abbaubar sein)
- Grabstelle darf nicht individuell gekennzeichnet werden
- eine Grabgestaltung ist nicht möglich (keine Bepflanzungen, keine Vasen, keine Blumen, keine Kerzen, keine Erinnerungsstücke etc.)
- forstliche Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der geltenden Bestimmungen (Waldcharakter wir beibehalten)
- nur in Prenzlau (Kleine Heide)
Die Preise für die jeweiligen Grabstellen finden Sie in den Satzungen.
