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Friedhofsverwaltung » Verhaltensregelungen
Verhaltensregelungen
Jeder hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
- die Wege mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) zu befahren, ausgenommen sind Friedhofsfahrzeuge, Kinderwagen und Rollstühle
- Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, und gewerbliche Dienste anzubieten
- an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe von Bestattungen störende Arbeiten auszuführen
- den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten
- Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern
- das Freilassen von Hunden, Hunde sind so an der Leine zu führen, dass ein Kontakt zu Grabstellen ausgeschlossen ist. Bissigen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen.
Zuwiderhandlungen werden geahndet !!!