Fördermittel für Regionale Entwicklung
Auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) gehört Prenzlau zu jenen 15 Kommunen im Land Brandenburg, die Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). erhalten. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Prenzlauer Innenstadt in Form eines Zuschusses in Höhe von 35 bis max. 50 Prozent unterstützt werden. Dabei sind die Zielstellungen des INSEK zu berücksichtigen.
Mehr zu den Inhalten des INSEK finden sie auf den Folgeseiten.
Antragsberechtigt
sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte innerhalb der KMU-Fördergebietskulisse haben.
Es können beispielsweise Einzelhandels-, Gastronomie-, Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen einen Fördermittelantrag stellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind bestimmte Branchen wie zum Beispiel Rechtsanwälte und bestimmte Unternehmensformen wie zum Beispiel überregional tätige Filialketten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Investitionsmaßnahmen:
- Investitionen in Betriebsstätten
- Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien
- Investitionen in die Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
- betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
- City- und Geschäftsstraßenmanagement
- spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
- Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Der Zuschuss wird als sogenannter "De-minimis-Beihilfe" gewährt. Der Grundfördersatz beträgt 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon trägt 30% der EFRE und 5% die Stadt Prenzlau.
Es müssen minimum 1.000 € und maximal können 200.000 € beantragt werden. Der Eigenanteil muss mindestens 25% betragen, der Rest kann fremdfinanziert werden.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre für Investitionen oder 2 Jahre für Arbeitsplätze.
Antragsverfahren
Die Stadt Prenzlau, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften
- berät Sie und
- hilft Ihnen bei der Vorbereitung des Förderantrags,
- sichert die Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils und
- gibt die erforderliche Stellungnahme zur Übereinstimmung mit den Zielen des INSEK ab.
Das Unternehmen stellt anschließend den Förderantrag an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB). Die ILB als Bewilligungsbehörde prüft den Förderantrag und erteilt bei positiver Entscheidung den Zuwendungsbescheid.
Downloads
KMU Kurzinformation (73.7 KB application/pdf)
KMU Informationsblatt (72.1 KB application/pdf)
KMU Förderkulisse (254.2 KB application/pdf)
KMU Richtlinie (167.2 KB application/pdf)
KMU Definition (62.9 KB application/pdf)
Ansprechpartner:
Frau S. Ramm
SG Wirtschaftsförderung und Tourismus
SB Wirtschaftsförderung
Telefon: 03984 75-3223
Mobil: 0172 3961104
Frau S. Köhler
SG Fördeangelegenheiten
SGL Förderangelegenheiten
Telefon: 03984 75-4061