Auszug aus der Machbarkeitsstudie Golfplatz Prenzlau
Die Stadt Prenzlau, vertreten durch das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften hat untersuchen lassen, inwieweit die Errichtung und der Betrieb einer Golfanlage zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und des Sport- und Freizeitangebotes beitragen kann. Das Unternehmen Deutsche Golf Consult, Essen fertigte daraufhin im Rahmen des EU-Förderprogramms Leader+, umgesetzt durch die „Lokale Aktionsgruppe UckerRegion (LAG)" e.V. im Oktober 2004 im Auftrag der Stadt die Machbarkeitsstudie Golfplatz Prenzlau an.
Lage und Abgrenzung
Als möglicher Standort für eine Golfanlage wurde nach Diskussion mehrerer Alternativen ein bestmöglich geeignetes Areal südwestlich der Kreisstadt Prenzlau ausgewählt, das über die Bundesstraße 109 an das überregionale Verkehrsnetz angebunden ist.
Zur Ermittlung der Chancen und Risiken, die mit dem Standort verbunden sein können, wurde ein großzügiges Untersuchungsgebiet für die Anlage eines Golfplatzes bestimmt. Dieses erstreckt sich daher über 236 Hektar (ha) zwischen dem Wald- und Naherholungsgebiet „Kleine Heide" und der Bundesstraße 109 bis zur Bauschuttdeponie im Norden, im Osten entlang der Röpersdorfer Straße in Richtung Röpersdorf bis zum unbefestigten Feldweg ca. 175 m südlich der Stadtgrenze. Das Plangebiet liegt im nördlichen Teil auf dem Gemeindegebiet der Stadt Prenzlau und im südlichen Teil auf dem der Gemeinde Nordwestuckermark, Gemarkung Röpersdorf/Sternhagen. Das für den Golfplatz vorgesehene Gelände begrenzt sich bei der Variante I auf 161 ha, bei Variante II auf 179,5 ha.
Planerische Vorgaben und Vorhaben
Landesentwicklungsplan: Da der geplante Standort im „ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystem" liegt, bedarf es hier einer Einzelfallentscheidung. In diesem Freiraumverbundsystem werden „raumbedeutsame Freirauminanspruchnahmen" regelmäßig ausgeschlossen, es sei denn, dass „ein öffentliches Interesse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planung oder Maßnahme besteht und Zweck und Ziel nicht durch Nutzung von Flächen des Freiraumverbundes erreicht werden kann." Dieses öffentliche Interesse zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur ist hier gegeben.
Regionalplan: Der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" (Oktober 2000) weist südwestlich der B 109 im Anschluss an die Baureststoffdeponie ein ca. 5 ha großes Vorranggebiet „Rohstoffsicherung - Sand" aus, das teilweise vom Planungsgebiet betroffen ist, aber perspektivisch integriert werden kann.
Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP): Der FNP der Stadt Prenzlau und der FNP der Gemeinde Nordwestuckermark weist die das Plangebiet betreffenden Flächen als „Fläche für die Landwirtschaft" aus. In beiden FNP sind weiterhin Bodendenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile sowie Geschützte Biotope eingetragen. Bei der Realisierung des Projektes wird ein Änderungsverfahren für beide Pläne notwendig, um eine Ausweisung des Geländes als „Grünfläche, Zweckbestimmung Fläche für das Golfspiel" oder als „Sondergebiet Golfplatz" auszuweisen.
Der Standort des geplanten Golfplatzes befindet sich im baurechtlichen Außenbereich im Sinne des §35 BauGB. Für das Projekt ist ein grenzüber-schreitender Bebauungsplan, möglichst Vorhaben bezogen, erforderlich.
Landschaftspläne sind für die betreffenden Flächen vorhanden, besitzen jedoch keine Rechtsverbindlichkeit.
Schutzausweisungen: Für den geplanten Standort des Golfplatzes liegen keine Schutzausweisungen vor.
Allgemeine Geländeeignung
Gegenwärtige Nutzung und Eigentumsverhältnisse
Das ca. 236 ha große Untersuchungsgebiet wird überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche, Schwerpunkt Raps genutzt. Im Bereich der Sölle findet keine Nutzung statt. Die Flächen auf Prenzlauer Gemeindegebiet sind größtenteils in städtischem Besitz, neben BVVG-Eigentum und einzelnen Privatflächen. Die Parzellen auf dem Gebiet der Gemeinde Röpersdorf befinden sich hauptsächlich im Besitz einer Agrargenossenschaft und weiteren Privatbesitzern. Das angrenzende Waldgebiet „Kleine Heide" ist für die Naherholung erschlossen und wird ganzjährig von der Bevölkerung genutzt.
Die derzeitige Eigentümerstruktur ist grundsätzlich positiv einzuschätzen.
Beurteilung der natürlichen Standortfaktoren
Die vorhandenen Gehölz- und Biotopstrukturen sind so verteilt, dass Spielbahnen ohne Eingriffe in diese Strukturen gebaut werden können. Die Verteilung der Biotope und die Forderung nach einem Schutzstreifen haben einen größeren Flächenbedarf zur Folge als normalerweise üblich. Die vorhandene, leicht wellige Topografie kann bei geschickter Bahnenführung weitgehend ohne Erdbewegungen für die Anlage von Spielbahnen genutzt werden. Es handelt sich am Standort um gut bearbeitbare Böden aus kalkreichem und feinkörnigem Geschiebemergel der Weichseleiszeit, der für die Nutzung von Spielbahnen nicht aufwändig aufbereitet werden muss und insofern eine kostensparende Bauweise begünstigt.
Klimatische Verhältnisse
Das Untersuchungsgebiet ist klimatisch dem Mecklenburgisch-Brandenburgischen Übergangsklima zuzuordnen. Es zeichnet sich durch tiefe Winter- und hohe Sommertemperaturen aus, wobei die frostfreie Zeit kürzer als 170 Tage ist. Der frühe Beginn der Vegetationsperiode, hohe Sonnenscheindauer (1.729 Stunden/Jahr) und eine mittlere Jahrestemperatur von über 8°C begünstigen das Gebiet. Die Niederschlagsmengen (547mm/m²), der Bewölkungsgrad und die relative Luftfeuchte liegen hier unter den deutschen Mittelwerten. Besonders im niederschlagsarmen Frühjahr und im Sommer ist die Differenz zwischen Niederschlägen und Verdunstung hoch. Das Gebiet ist daher den „Trockenen Lagen" zuzuordnen. Im Winter ist kaum eine geschlossene Schneedecke vorhanden. Von entscheidender Bedeutung ist daher die Nutzbarkeit des Grundwassers für Beregnungszwecke. Bedingt durch das Wasserdargebot des obersten Grundwasserleiters empfiehlt es sich eine Beregnung aus diesem Stockwerk. Über 50% der Winde kommen hier aus westlichen, südwestlichen und nordwestlichen Richtungen. Diese bedingen aufgrund ihrer Stärke eine hohe Winderosionsgefahr. Günstig wirken sich hier das Waldgebiet und die geschlossene Baureststoffdeponie aus.
Beurteilung der Infrastruktur
Das Gebiet ist über die Bundesstraße 109 an das überregionale Verkehrsnetz mit den Autobahnen A11 Berlin - Stettin/Polen sowie der noch im Bau befindlichen A20 Uckermark - Lübeck verbunden. An das öffentliche Fern- und Nahverkehrsnetz ist das Gelände über den Bahnhof Prenzlau (Strecke Stralsund - Berlin) und die Buslinie 52 (Haltestelle an der Gesamtschule, 5 min Fußweg zum Gelände) und 53 (Haltestelle direkt an der Gaststätte am Naherholungsgebiet „Kleine Heide" angeschlossen. Die Gesamtanlage kann in das Naherholungskonzept „Kleine Heide" der Stadt Prenzlau eingebunden werden. Wander-, Fahrrad- und Reitwege befinden sich entlang der Waldgrenze sowie an der Röpersdorfer Straße.
Ver- und Entsorgung
Eine 110-kV-Leitung quert das Gelände von West nach Ost mit einer Stichstraße von Norden von der B 109 entlang dem Wald „Kleine Heide" und beeinträchtigt in diesem Bereich das Landschaftsbild. Gas- und Fernwärmeleitungen, Abwasserrohre sowie Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Positionierung, Zielgruppen und Schätzung der Investitionskosten
Lösungsvorschläge und -ansätze, ein Finanzierungsmodell, Auslastungs-, Einnahmen- und Ausgabenprognosen und Kapazitätsberechnungen können Sie der Machbarkeitsstudie entnehmen. Die Stärke des Projekts liegt in der landschaftlichen Dominanz, die sich durch die hügelige Formensprache ausdrückt. Dies ist ein topografischer Vorteil, den die meisten Golfplätze in der Umgebung von Berlin nicht zu bieten haben. Dazu kommt die Kulisse des Naherholungsgebietes „Kleine Heide" und die spektakulären Sichtbeziehungen zum Unteruckersee.